Unterstützung und Förderung
Finanzielle Förderung
1. Welche Möglichkeiten der finanziellen Förderung bestehen für den Waldbesitzer?
Die nichtstaatlichen Waldbesitzer werden wegen der Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion des Waldes finanziell gefördert, sowie durch Maßnahmen der Strukturverbesserung gestärkt. Dies geschieht insbesondere durch Verbesserungen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Ein wichtiges Instrument ist die finanzielle Förderung im Rahmen der derzeit geltenden Richtlinien.
Die aktuelle Forst GAK-Richtlinie mit allen erforderlichen Erklärungen und Antragsformularen finden Sie auf den Seiten der Landesforstanstalt M-V:
https://www.wald-mv.de/Forstbehoerde/Finanzielle%E2%80%93Foerderung/
bzw. über www.wald-mv.de
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Forstbehörde
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Finanzielle Förderung
2. Ausgleichszahlungen Natura 2000 – ein europäisches Naturschutznetz
Die Staaten der Europäischen Union haben sich mit der Naturschutzkonzeption Natura 2000 die Erhaltung der biologischen Vielfalt und damit die Bewahrung des Naturerbes in Europa für zukünftige Generationen zum Ziel gesetzt.
Natura 2000 ist eine europäische Naturschutzkonzeption auf Grundlage der EG-Vogelschutzrichtlinie aus dem Jahr 1979 und der FFH-Richtlinie (Fauna-Flora-Habitat) aus dem Jahr 1992. Die Staaten der Europäischen Union haben beschlossen über den Aufbau eines zusammenhängenden Netzes europäischer Schutzgebiete die Erhaltung der biologischen Vielfalt in Europa zu erreichen.
Die Landesforst Mecklenburg-Vorpommern ist für die geschützten Lebensraumtypen im Wald verantwortlich. Unsere Forstleute erstellen gemeinsam mit der Naturschutzverwaltung die Managementpläne in den Gebieten und beraten die Waldbesitzer zu den Möglichkeiten der Verbesserung und Erhaltung von Waldlebensräumen.
Aktuelle Informationen sind Sie unter:
https://www.wald-mv.de/Naturnahe-Forstwirtschaft/Natura-2000/
bzw. über www.wald-mv.de
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Naturnahe Forstwirtschaft
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Natura 2000
Ausgleichsfinanzen = Geldzahlungen, die zusätzliche Kosten und Einkommensverluste ausgleichen sollen, die im Wald durch Erschwernisse im Zusammenhang mit der FFH-Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie entstehen.
Momentan wird in Mecklenburg-Vorpommern ein Verwaltungsverfahren für Natura 2000 Ausgleichszahlunmgen implementiert. Nach jahrelangen Verhandlungen ist dies sicherlich ein federführendes Instrument für den Ausgleich von Erschwernissen in NATURA 2000 Waldgebieten, die über das Maß der ordnungsgemäßen Forstwirtschaft hinausgehen. Aus den Informationen des vorliegenden pdf vortrages können keine Rechtsansprüche abgeleitet werden. Unser Verband ist sich aber bewußt das das neu zu entwickelnde System (FORST-INVEKOS) ein richtiger Stoß in eine zufriedene Zielrichtung ist und weiter fortlaufend evaluiert werden muß.
Auf Grund der ausserordentlichen Fülle und des Umfanges an Informationen, Formularen und Hinweisen über die Fördermaßnahmen in der Forstwirtschaft, verweisen wir an dieser Stelle auf die zuständige Internetseite der
Landesforstanstalt Mecklenburg-Vorpommern
http://www.wald-mv.de/style-a2/forstliche_foerderung-4-4-1-62-64.html
Sie können sich aber auch bei ihrem zuständigen Forstamt über alle Fördermaßnahmen kostenlos beraten lassen.
Wir als Vertreter unserer Mitglieder wären aber falsch am Platze, würden uns in unternehmerischer Weitsicht nicht auch zusätzliche Ideen von Förderaspekten einfallen. So möchten wir besonders auf einige folgende Aspekte hinweisen, die wir als Tipp am Rande ihnen nicht vorhalten möchten:
“Antrag auf Agrardieslölverbilligung“
gemäß § 57 Energiesteuergesetz i.V.m. § 103 Energiesteuer-Durchführungsverordnung können auch Forstbetriebe einen Antrag auf Agrar-Dieselsteuervergütung stellen.
Was bedeutet dies: Bei einer Vielzahl forstlicher Arbeiten werden reine Forstmaschinen eingesetzt (z.B. Harvester, Rücketraktoren, Forwarder, Mucler etc.). Dies geschieht entweder in Eigenregie oder durch Lohnunternehmer.
Mit ihrer AGRARDIESLNUMMER, die Sie entweder im landwirtschaftl. Betrieb bereits besitzen oder bei der Zollverwaltung www.zoll.de beantragen, können Sie auf elektonische Weise beim Hauptzollamt Frankfurt -Oder in Cottbus (www.zoll.de) ihren jährlichen Dieslölverbrauch ob in Eigenregie oder vom beauftragten Lohnunternehmer mit einer Steuerrückvergütung (Antrag auf Steuerentlastung für Betriebe der Land- u. Forstwirtschaft geltend machen.
Ihr forstlicher Lohnunternehmer muß ihnen lediglich seinen Dieselölverbrauch, den er während der von ihnen beauftragten Arbeiten in ihrem Wald verbraucht hat, schriftlich bescheinigen.
Formular § 103 Abs.6 Energiesteuer „Bescheinigung über Lohnarbeiten u. Nachbarschaftshilfe
Die Bagatellgrenze von 50,-€ ist bei einem Erstattungssatz von 0,2148,-€
pro Liter Dieselölverbrauch schnell überschritten. Wir meinen, der Aufwand lohnt sich.
“Waldaktie“ ???
schon lange fragen wir uns, ob das Landesmodell-MV „Waldaktie“ eigentlich ein
Monopol der Initiatoren Tourismusverband, Ministerium-LUV und Landesforstanstalt-MV ist?
Der dort gemeinte symbolische Charakter zur Verbesserung der CO2 Bilanz ist doch für uns Waldbesitzer das tägliche Brot, wenn auch bislang immer noch nicht mit einer anerkannten Vergütung.
Hier stehen wir für weiterführende Ideen Ihrerseits stets mit einem offenen Ohr parat. Wehe dem, der Schlechtes dabei denkt!
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