NATURA 2000
………ist die Bezeichnung eines komplexen Verbindungswerkes von einer Vielzahl besonders ökologisch wertvoller Schutzgebiete nach Maßgaben der Richtlinie 92/43/EWG kurz gesagt der FFH-Richtlinie (Fauna-Flora-Habitat) und der Richtlinie 79/409/EWG kurz gesagt Vogelschutzrichtlinie.
Beide Richtlinien bilden in der gesetzlichen Bundes- und Landesumsetzung zusammen mit einer weiteren Vielzahl unterschiedlicher Gesetzgebungen wie z.B. Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG-MV), Naturschutzausführungsgesetz (NatSchAG-MV) sowie einiger Landesverordnungen ein umfassendes rechtliches Handlungswerk zum Lebensraum- und Artenschutz.
Dies dient zugleich dem Schutz der biologischen Vielfalt von Arten und Lebensräumen (Biodiversität).
Im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern gliedert sich somit das weite Feld des Naturschutzes in die nachfolgend aufgeführten Bestandteile des Netzwerkes von Schutzausweisungen, mit denen sich nahezu jeder Waldbesitzer auseinander setzen muß :
● Vogelschutzgebiete (SPA)
● FFH-Gebiete
● Landschaftsschutzgebiete
● Naturparke
● Naturschutzgebiete
● Biosphärenreservate
● Gesetzlich geschützte Biotope (§ 20 LNatSchG)
● Geschützte Landschaftsbestandteile
● Gesonderte Horstschutzzonen
Alle zusammen in einer Gesamtflächenausweitung von >120.000 ha.
Sie finden eine Zusammenstellung nebst Kartenmaterial auf dem folgenden Link des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie-MV (LUNG):
http://www.lung.mv-regierung.de/insite/cms/umwelt/natur/schutzgebiete_portal/schutzgebiete_karten.htm
Zu den Schutzgebietsausweisungen gibt es in MV eine Reihe von entsprechenden Landesverordnungen, die Sie unter den jeweiligen Rubriken der Schutzausweisungen als pdf-Datei zum Herunterladen auf ihren Computer finden.