„Wasser- & Bodenverbände“ / WRRL
Wasser ist das Lebenselexier unserer Existenz auf unserem Planeten Erde. Ein Leben von Mensch, Flora, Fauna und Habitat ohne Wasser ist schier undenkbar.
Der Wald trägt hierbei in seinen wichtigsten Funktionen als Wasserspeicher, als Wasserfilter und Grundwasserneubilder erheblich zur Qualität und Quantität des Wassers bei.
Völlig klar, dass wir Waldbesitzer diese quasi Wasserdienstleistungen in ausreichender Menge zur Verfügung stellen. Gleichwohl kann es nicht sein, das die wasserfördernden und wasserspendenden Maßnahmen im Wald ausschießlich auf dem Rücken der Waldbesitzer getragen werden. Dem gerechten Ausgleich der Allgemeinheit an uns Waldbesitzer gilt hier der Hauptblickwinkel unserer Arbeit.
Wasser verläuft unterirdisch als Grundwasser und oberirdisch in Flüssen, Bächen, Gräben und Seen.
Zum Teil als natürliche und zum Teil als künstliche von Menschenhand geformte Gewässer. Letztere unterscheidet man in:
- Gewässer 1. Ordnung (z.B. Bundeswasserstrassen)
- Gewässer 2. Ordnung
- Gewässer 3. Ordnung (in Mecklenburg-Vorpommern entfällt dies)
Wasser- und Bodenverbänden
Den oberirdischen Gewässern obliegt nach der Bundes- und Landes-Gesetzgebung die Unterhaltungspflicht in Mecklenburg-Vorpommern den „Wasser- und Bodenverbänden“.
WRRL
Im Jahre 2000 trat die Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik, kurz: Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), in Kraft.
Hiernach sollen bis 2015, spätestens jedoch bis 2027 die Gewässer Mecklenburg-Vorpommerns sich in einem Zustand befinden, der nur gering von einem natürlichen Zustand abweicht. Hierzu werden Bewirtschaftungspläne nach Art. 13 der EG-WRRL im regionalen Bereich nach bestimmten Wasserkörper-Einzugsbereichen aufgestellt.
Um ihnen als betroffenen Waldbesitzer einen Überblick über die spezifischen Arbeiten zu vermitteln, verweisen wir auf die nachfolgenden Internetseiten:
- www.wrrl-mv.de unterrichtet Sie über die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie im Land Mecklenburg-Vorpommern. Die Internetseiten werden unterhalten vom Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern (LUNG), das die fachliche Umsetzung kordiniert.
- www.wasserblick.net ist eine Bund-/Länder Infoplattform, auf der Sie über die Rubriken „SERVICE“ ▬►Öffentliches Forum ▬►Länderinformation ▬►Mecklenburg-Vorpommern ▬►BP-(Bewirtschaftungsvorplanungen) zu den jeweiligen staatlichen Ämtern für Landwirtschaft und Umwelt (STALU) kommen, wo die Sie betroffenen Gebiete und Maßnahmenplanungen ausführlich dargestellt sind.
Bei den STALU’s befinden sich Arbeitskreise, in denen auch Sie als betroffener Waldbesitzer zur Mitarbeit angeregt werden. Dies wird ausdrücklich erwünscht und erbringt den Vorteil, frühzeitig Einfluß auf die Sie betreffenden Maßnahmeplanungen zu nehmen.
Wir appellieren an eine frühzeitige Mitarbeit Ihrerseits.